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Hunderegister Niedersachsen

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Sehr geehrte Hundehalterin, sehr geehrter Hundehalter!

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) müssen alle HundehalterInnen ab dem 01. Juli 2013 ihren Hund in einem Zentralen Register anmelden. Die Daten, die dort gespeichert werden müssen, bestimmen sich nach § 6 NHundG.

Das Register dient gem. § 16 Abs. 1 S. 2 NHundG "der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter."

Das Zentrale Register wird von der GovConnect GmbH als Beliehene geführt.

Sie können sich auf dieser Webseite ein Halterkonto anlegen und jeden Hund für je 14,50 € anmelden. Alternativ können Sie per Formular oder telefonisch unter 0441 390 10 400 (werktäglich von Mo. bis Fr. von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) Hunde zu je 23,50 € anmelden.

Nach der Registrierung eines Hundes erhalten Sie einen Gebührenbescheid, auf dem die zu zahlende Gebühr angegeben ist. Sofern Sie die Gebühr noch nicht per pmPayment entrichtet haben, können Sie per Überweisung (Bankdaten finden Sie auf dem Gebührenbescheid) oder nachträglich über den pmPayment-QR-Code auf einem elektronischen Weg zahlen.

Sie benötigen für die Meldung eines Hundes zwingend die 15-stellige Transpondernummer des Chips, den der Tierarzt Ihrem Hund eingesetzt hat. Sie finden diese Nummer zum Beispiel in Ihrem EU-Heimtierausweis.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere FAQ zur Verfügung. Über das Kontaktformular können Sie auch Fragen, Anregungen oder Kritik übermitteln. Wenn diese Möglichkeiten Sie nicht weiterbringen, können Sie auch unter unten stehender Rufnummer anrufen und Fragen stellen. Bitte beachten Sie, dass automatisch die höhere Gebühr (23,50 €) entsteht, sofern das Personal des Zentralen Registers die Anmeldung vornimmt.

Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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