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Hunderegister Niedersachsen

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1. Präambel

Das Hunderegister Niedersachsen wird von der GovConnect GmbH als Beliehene geführt.

Das Register dient gem. § 16 Abs. 1 S. 2 NHundG "der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter."

Sowohl die mitteilungspflichtigen Daten als auch die freiwillig mitgeteilten Daten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet. Zugriff auf die Daten haben Gemeinden und Landkreise im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit. Die örtliche Zuständigkeit ist abhängig von der angegebenen Anschrift. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium erhält regelmäßig anonymisierte, statistische Auswertungen aufgrund der gespeicherten Daten. Eine andere Auskunft aus dem Datenbestand wird nur erteilt, wenn und soweit eine Behörde gesetzlich ermächtigt ist oder ein deutsches Gericht die Auskunft anordnet. Die Datenspeicherung findet in einem kommunalen Rechenzentrum in Deutschland statt.

Die Erhebung von Gebühren findet ihre Grundlage in der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV). Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 4 NHundG handelt derjenige ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 NHundG Angaben nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig macht. Gem. § 18 Abs. 2 NHundG kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

2. Datenschutzerklärung

2.1 Verantwortlicher

Datenschutzrechtlich verantwortlich ist die

GovConnect GmbH
Jathostraße 11 b
30163 Hannover
Registergericht: Hannover HR B 200441
https://www.govconnect.de

2.2 Erhebung von Protokolldaten

Bei Besuch dieser Webseite werden Protokolldaten im Betriebsrechenzentrum gesammelt und gespeichert. Diese Protokolldaten umfassen Datum und Uhrzeit des Seitenaufrufes, IP-Adresse, Browsertyp und Betriebssystem. Ein Rückschluss auf eine bestimmte natürliche Person, die diese Webseite besucht hat, ist nicht ohne Beibringung weiterer Informationen möglich. Die Auswertung dieser Daten erfolgt nur zur Ermittlung der Auslastung des Servers oder der Server und zur Abwehr von Angriffen auf informationstechnische Systeme. Die Daten werden nicht an Dritte herausgegeben, es sei denn es bestünde eine Verpflichtung aus übergeordnetem Recht. Die Protokolldaten werden binnen fünf Tagen automatisiert gelöscht, es sei denn sie werden zur Abwehr von Angriffen benötigt. Sodann werden sie nach Wegfall der Erforderlichkeit der Speicherung gelöscht.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist §3 Nr. 1 NDSG, Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit der Beleihung des Verantwortlichen zum Führen des Hunderegisters Niedersachsen. Die Verarbeitung ist erforderlich, um angemessene technische Maßnahmen zum Schutz der mit dem Register verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen.

2.3 Erhebung sonstiger personenbezogener Daten

2.3.1 Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden für die Anmeldung Ihres Hundes zum Niedersächsischen Hunderegister gemäß §16 HundeG verarbeitet. Das Register selbst dient gem. § 16 Abs. 1 S. 2 HundeG "der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter."

2.3.1.1 Pflichtdaten

Auf der Webseite zur Online-Anmeldung werden personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Die Pflichtdaten, welche als solche gesondert gekennzeichnet sind, müssen Sie angeben. Die Pflichtdaten werden aufgrund §§ 6, 16 Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) erhoben und gespeichert.

Es werden folgende Daten verarbeitet: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Hundedaten, Zahlungsdaten.

2.3.1.2 Freiwillige Daten

Sie können freiwillig weitere Daten (z. B. auch Bilder) eingeben. In dem Fall werden Sie auf die Freiwilligkeit der Angaben hingewiesen und müssen gesondert bestätigen, dass Sie Ihre Einwilligung in die Speicherung dieser Daten erteilen. Diese freiwillig anzugebenden Daten sind dabei so gekennzeichnet, dass sie kein Sternchen bei der Feldbeschreibung enthalten und nicht fett gedruckt sind. Die Angabe der Gefährlichkeit Hundes eines durch den Nutzer ist freiwillig. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO. (Die Eintragung der Gefährlichkeit des Hundes durch eine Behörde erfolgt auf Basis von §7 NHundG.)

2.3.2 Löschung von Daten

Freiwillig eingegebene Daten können jederzeit geändert oder gelöscht werden. Die Löschung der freiwilligen Daten kann durch den Halter selbst im Online-Konto vorgenommen werden, bzw. kann der Halter die GovConnect schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zur Löschung auffordern.

Die nach § 6 NHundG anzugebenden Daten werden nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist endgültig gelöscht. Gleiches gilt für ein durch einen Halter deaktiviertes Benutzerkonto.

Die Frist zur endgültigen Löschung der Daten bestimmt sich nach der Nds. AktO. Gemäß Ziffer 9.2 der Nds. AktO beginnt die Aufbewahrungsfrist mit dem ersten Januar des auf die Schließung der Akte folgenden Kalenderjahres. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 15 Jahre.

2.3.3 Rechte der betroffenen Person

Sie haben gegenüber der verantwortlichen Stelle das Recht:

  • auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten (dazu gehören auch Auskünfte über Zweck, Empfänger und Dauer der Speicherung) nach Art. 15 DS-GVO.
  • auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO).
  • auf Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO.
  • auf Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit (Art. 18 und 20 DS-GVO).
  • der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO).
  • auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 DS-GVO).

    Sie haben das Recht, die Einwilligung zur Verarbeitung freiwillig angegebener Daten jederzeit zu widerrufen. Dazu können Sie in Ihrem Halterkonto die Daten selbst löschen, Sie richten Ihren Widerruf an serviceline@hunderegister-nds.de oder verwenden einen der anderen, angegebenen Kontaktwege. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

  • auf Beschwerde bei der unten aufgeführten zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).

2.3.4 Änderung der Daten

2.3.4.1 Änderbarkeit der Daten

Daten in dem Zentralen Register können vom jeweiligen Hundehalter/von der jeweiligen Hundehalterin geändert werden (abgesehen von einer gesetzten Markierung der Gefährlichkeit. – Diese kann ausschließlich vom Zentralen Register geändert werden).

2.3.4.2 Dokumentation von Änderungen an den Daten

Alle Änderungen an den Daten werden aufgezeichnet, zusammen mit einem Hinweis auf denjenigen, der die Änderungen vorgenommen hat, sei es die Behörde, der Hundehalter/die Hundehalterin oder Mitarbeitende des Zentralen Registers. Auf diese Änderungsprotokolle haben nur die Mitarbeitenden des Zentralen Registers Zugriff. Sie dienen der Sicherstellung der Integrität der Datensätze und bleiben bestehen, solange der Datensatz bestehen bleibt.

2.3.5 Empfänger personenbezogener Daten

Sowohl die mitteilungspflichtigen Daten als auch die freiwillig mitgeteilten Daten werden ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke verwendet. Zugriff auf die Daten haben das zuständige Fachministerium sowie Fachbehörden und Gemeinden im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenerfüllung Eine andere Auskunft aus dem Datenbestand wird nur erteilt, wenn und soweit eine Behörde gesetzlich ermächtigt ist (u.a. Datenübermittlung an Ordnungs- und Polizeibehörden aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigungen) oder ein deutsches Gericht die Auskunft anordnet.

2.4 pmPayment

Zahlungen an das Hunderegister führende Stelle können mittels pmPayment ausgelöst werden. Beachten Sie hierzu bitte die dortige Datenschutzerklärung.

https://www.payment.govconnect.de/privacy

2.5 Cookies

Cookies sind Daten, die vom Webserver an den Webbrowser des Verwenders gesendet werden. Auf diese Daten kann der Webserver später wieder zugreifen. Die Verwendung von Cookies können Sie in Ihrem Webbrowser zulassen oder einschränken. Unser Cookie enthält in diesem Fall Sitzungsinformationen, damit der Webserver die aktuelle Sitzung erkennt und der richtigen Person zuordnet. Er ist damit technisch notwendig. Das Aktivieren von Cookies ist erforderlich, damit die Web-Applikation fehlerfrei funktioniert. Der Cookie läuft mit der Browsersitzung zusammen ab, womit er regelmäßig von Ihrem Browser gelöscht wird.

2.6 Datenschutzbeauftragter

Sie können den Datenschutzbeauftragten erreichen unter der Rufnummer +49 441 9714-2346 oder unter datenschutzbeauftragter@hunderegister-nds.de.

2.7 Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörden

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Sie können sich überdies mit Ihrem Anliegen oder Beschwerden auch an die örtlich für den Verantwortlichen zuständige Landesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen wenden:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 4500
Telefax: (0511) 120 4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
Web: https://www.lfd.niedersachsen.de

2.8 Fach- und Rechtsaufsicht

Wenn Sie sich aus anderen als datenschutzrechtlichen Gründen beschweren möchten, können Sie sich an unsere Rechts- und Fachaufsichtsbehörde wenden:

Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Calenberger Straße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 21 36/37/38
Telefax: (0511) 120 23 82
E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Web: http://www.ml.niedersachsen.de